„Einsinger Friedenstaube“ wieder in der Kirche St. Katharina – Einsinger Wappen
Als die alte 1414 gebaute Kirche St. Katharina bis auf den Turm und den Altarraum (heute Sakristei) im Jahr 1938 abgerissen wurde, um Platz für die neue größere Kirche zu machen, kam das Relief „Einsinger Friedenstaube“ (früher im Chorbogen der Kirche) in Obhut der bürgerlichen Gemeinde und verblieb dort bis zum Abriss des Rathauses im Jahre 2011. Vor dem Rathausabriss wurde das Relief in den Keller der Kirche St. Katharina gerettet und wartete auf die Renovation der Kirche. Seit September 2024 hängt es wieder über dem Eingang der Kirche, restauriert durch die Fa. Kopp (Emmerkingen). 
Eine uralte Überlieferung, vielleicht ist es auch nur Sage, weiß zu berichten: Als einst der Pfarrer von Einsingen zu seiner gnädigen Herrin, der Frau Äbtissin von Söflingen, befohlen war, fragte ihn dieselbe auch nach seinen Pfarrkindern. Der Pfarrer, bereits ein alter Herr, der seinen Schäflein von Einsingen schon gut Ding 30 Jahre predigte und sie daher wohl kannte, erwiderte seufzend: „Ach Ihro Gnaden, sie wollen halt von ihrer Unbotmäßigkeit und Streitsucht gar nicht lassen.“
Die Äbtissin, eine kluge und verständige Frau, gab darauf dem Pfarrer den Rat: “Lass Er ihnen die Friedenstaube an den Chorbogen ihrer Kirche malen, damit sie, so oft sie zum Altare blicken, auch an den Frieden gemahnt werden.“
Auf dem Heimweg überdachte der Pfarrer die Worte der Äbtissin und beschloss bei sich, dieselben in die Tat umzusetzen.
Als bald darauf, anno 1772, die Kirchendecke neu gemacht und schön mit Stuck verziert wurde, da ließ der Pfarrer durch den Stuckateur über dem Chorbogen eine Kartusche anbringen und darin auf rotem Grund eine weiße Friedenstaube auf grünem Dreiberg stehen setzen.
Das Bildwerk gefiel den Einsingern so gut, dass sie die Taube in einer gusseisernen Platte auch an ihrem Brunnenkasten anbringen ließen, ja sogar sie als Wappentier in ihr Amtssiegel aufnahmen. So kamen die Einsinger zu ihrem Wappen.

Einsinger Wappen
Quelle:
Ulmer Nachrichten, Nr. 229
Vom 01. Oktober 1953

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