Aufgaben des KGR
Kirchengemeinderäte von Eggingen, Einsingen und Ermingen/Harthausen 2017
Der KGR als von den Gemeindemitgliedern gewähltes Gremium hat unter anderem die Aufgaben:
Kirchen,
Kapellen und
kirchliche Gebäude in Stand zu halten und mit Leben füllen.
Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft anbieten und mitfinanzieren
Kirche am Ort und an vielen Orten gestalten im Sinn des von der Diözese angestoßenen Prozesses
Mit dem kirchlichen Verwaltungszentrum in Ulm zusammenarbeiten.
Gott Raum geben
Gemeinschaft fördern
Gemeindegruppen unterstützen
Glaubensleben und
Glaubensstärkung ermöglichen
Rahmenbedingungen für kirchliches Leben schaffen und erhalten
Be-Raten in verschiedenen Ausschüssen
Richtungsweisend für die Zukunft der Gemeinde denken und planen
Ausschüsse
Die Kirchengemeinderatsmitglieder arbeiten in folgenden Ausschüssen mit:
- Gemeinsamer Ausschuss (Pastoralausschuss) auf der Ebene der Seelsorgeeinheit (SE)
- Verwaltungsausschuss
- Liturgieausschuss SE
- Sozialausschuss SE / „Sozialteam Hochsträß“
- Kindergartenausschuss
- Festausschuss
- Bauausschuss
- Ausschuss “Mission-Entwicklung-Frieden” der SE
Die Seelsorgeeinheit Hochsträß ist mit einem Kirchengemeinderatsmitglied auch im Dekanatsrat und im Kath. Bildungswerk vertreten.
Mitglieder des KGR
Bei der Kirchengemeinderatswahl am 15. März 2015 wurden folgende Kirchengemeinderäte gewählt:
- Günter Finsterle
- Helga Forstner
- Achim Häge
- Rita Helbig-Dahmen
- Ruth Mack
- Sabine Pernes
- Erika Schlosser
- Bernhard Schweizer
- Beate Sedlak
- Lucia Zimprich
Kraft ihres Amtes gehören dem Kirchengemeinderat an:
- Pfarrer Lucjan Widz
- Gemeindereferent Michael Lobenhofer
(Pastorale Ansprechperson für Einsingen) - Kirchenpflegerin Wiltrud Gebur
Bei der konstituierenden Sitzung des KGR wurde Frau Erika Schlosser (Telefon 07305 / 58 51) zur 2. Vorsitzenden und Herr Bernhard Schweizer zu ihrem Stellvertreter gewählt.
Nach der Kirchengemeindeordnung (KGO) ist der Kirchengemeinderat die Vertretung der Kirchengemeinde. Er trägt zusammen mit dem Pfarrer die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann.