Der Gemeinsame Ausschuss
unserer drei Gemeinden
Der Gemeinsame Ausschuss (GA) ist ein Gremium, das in der Kirchengemeindeordnung (KGO) vorgesehen ist, um gemeinsame Interessen der Seelsorgeeinheit zu vertreten und gemeinsame Projekte zu planen.
Gemeinsam besprechen wir Grundsatzfragen der Liturgie, der Katechese und der pastoralen Konzeption. Diese werden dann den verschiedenen Gremien vorgestellt.
Im Rahmen des diözesanen Prozesses „Kirche am Ort“ wurde der GA in unserer Seelsorgeeinheit um bestimmte Personen erweitert und arbeitet für den vorgesehenen Zeitraum als Prozessteam.
Der sogenannte “Entwicklungsplan Pastoral” (EPP) unserer drei Gemeinden ist das Ergebnis von vielen Gesprächen, Beratungen und zwei Klausuren des Kirchengemeinderates.
Am 17. Juli 2018 wurde der “Entwicklungsplan Pastoral” für unsere Seelsorgeeinheit Hochsträß verabschiedet und kann als PDF-Datei hier heruntergeladen und gelesen werden.
In der Amtsperiode 2020-2025 arbeiten wir an unserer Vision mit den Schwerpunkten: u.a. Jugendarbeit, Willkommenkultur, lebendige Liturgie. Unsere kirchlichen Orte sollen Leuchttürme christlicher Hoffnung sein, Orte des Glaubens, an denen Menschen Jesus Christus begegnen.
Mitglieder
Dem Gemeinsamen Ausschuss (vgl. §10 KGO) gehören mit beschließender Stimme an:
- der leitende Pfarrer als Vorsitzender
- pro Gemeinde zwei Delegierte aus den Reihen der gewählten Mitglieder der KGRs (die gewählten Vorsitzenden und ein gewählter Stellvertreter)
Beratend ist als hauptberuflicher pastoraler Dienst der Gemeindereferent im Gremium.